Gut zu wissen

Gut zu wissen


Sie benötigen eine ergotherapeutische Behandlung?

 Hier erfahren Sie wie Sie diese bekommen und was zu beachten ist!

Ergotherapie kann jeder erhalten, der von seinem behandelnden Arzt 
(Haus-, Kinderarzt, Orthopäde, Neurologe etc.) eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie bekommt. 

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für minderjährige oder zuzahlungsbefreite 
Patienten über 18 komplett. 
Anderweitig haben Sie lediglich eine Zuzahlung von 10% des Rezeptwertes und eine Verordnungsgebühr von 10€ zu leisten. 

Privatpatienten bezahlen einen vereinbarten Satz, welchen sie anschließend, falls vereinbart, bei ihrer Versicherung zurückerstatten können. 

Falls vom Arzt verordnet, führen wir Hausbesuche durch.

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