Ergotherapie kann jeder erhalten, der von seinem behandelnden Arzt
(Haus-, Kinderarzt, Orthopäde, Neurologe etc.) eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie bekommt.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für minderjährige oder zuzahlungsbefreite
Patienten über 18 komplett.
Anderweitig haben Sie lediglich eine Zuzahlung von 10% des Rezeptwertes und eine Verordnungsgebühr von 10€ zu leisten.
Privatpatienten bezahlen einen vereinbarten Satz, welchen sie anschließend, falls vereinbart, bei ihrer Versicherung zurückerstatten können.
Falls vom Arzt verordnet, führen wir Hausbesuche durch.